Krankenhäuser sind seit 2003 verpflichtet, alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Gesetzliche Grundlage ist § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V. Die Qualität wird bundesweit verpflichtend für alle zugelassenen Krankenhäuser über Qualitätsindikatoren erhoben und sichtbar gemacht.
Die Kliniken stellen Ihre Berichte alle online zum downloaden. Sie umfassen viel Seiten und sind äußerst informativ.
Aus Ihnen gehen die behandelten Patienten und ihre Erkrankungen hervor. In den Berichten ist
aufgelistet, wieviele Patienten in der entsprechenden Klinik z. B. eine Norwood OP im Jahre z.B. 2010 bekommen haben.